Opferhilfe / Opferschutz
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Opfer von Gewalttaten können entschädigt werden, wenn Sie durch die Tat gesundheitliche Beeinträchtigungen körperlicher und / oder seelischer Art erlitten haben, können Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) beantragt werden.
Gewalttaten im Sinne des OEG sind zum Beispiel:
- vorsätzliche Körperverletzungs- und Tötungshandlungen
- Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen
- der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Leistungen nach dem OEG, die gewährt werden können:
- ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
- psychotherapeutische Behandlungen
- laufende Renten an Geschädigte und an Hinterbliebene
- Maßnahmen der Rehabilitation
Sie möchten mehr erfahren?
Detaillierte Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie in meiner Kanzlei. Beachten Sie auch bitte die Möglichkeiten meines Kontaktformulars.
Wir stellen um!!!!
Die Öffnungszeiten haben sich geändert. Persönliche Termine in Essen oder Unna nur nach vorheriger Absprache.
Sie erreichen mich immer unter
(01 72) 260 49 00.